Sicherheit bei der Montage von Dachplatten

Dachplatten, bei denen Dämmstoffe wie Polyurethan oder Steinwolle zum Einsatz kommen, können durch ihre außergewöhnlich guten Dämmeigenschaften den Energiebedarf von Gebäuden erheblich senken. Beim Verlegen der Dachplatten müssen dabei grundlegende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Wir zeigen Ihnen, auf welche „Stolperfallen“ Sie hierbei unbedingt achten müssen.

Bei Dacharbeiten muss ganz allgemein zunächst für die sogenannten Verkehrswege auf den Dächern bestimmt werden, ob eine Absturzgefährdung besteht. Ist dies der Fall, so sind folgende Maßnahmen zu treffen.

Zugänge zu nicht durchtrittsicheren Dächern

Zugänge zu solchen Dächern wie beispielsweise Dachluken und andere Ausstiege müssen verschlossen sein und nur durch unterwiesene und beauftragte Personen geöffnet werden können. Eine Unterweisung vor Ort ist meist empfehlenswert. Darüber hinaus müssen solche Zugänge mit einem Hinweis, beispielsweise "Dach nur auf Laufstegen betreten", gekennzeichnet sein.

Verkehrswege

Auf nicht durchtrittsicheren Dächern müssen sicher ausgeführte Verkehrswege zum Arbeitsbereich vorhanden sein oder erstellt werden. Dabei ist die zu erwartende Belastung durch Beschäftigte und Arbeitsmittel im Aufbau der Verkehrswege zu beachten. Die Mindestbreite solcher Wege darf nicht unter 50 Zentimeter liegen und muss beidseitig umwehrt sein. Eine nur einseitige Umwehrung ist möglich, wenn eine beidseitige Umwehrung die Arbeiten behindern würde und Anschlagvorrichtungen für PSAgA vorhanden sind. Andere Dachbauteile wie Lichtkuppeln oder nicht durchtrittsichere Dachplatten müssen mit Absperrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen gegen Durchstürze gesichert sein.

Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei der Montage von Dachplatten



Diese Schutzmaßnahmen werden in eine Rangfolge eingeordnet. Bei der Beurteilung des Gefährdungsgrades für die Einstufung in diese Rangfolge sind bestimmte Kriterien zu berücksichtigen. Als Beispiele kommen in Frage

- Die Höhe des potentiellen Absturzes

- Die Art und Dauer der zugrundeliegende Tätigkeit sowie das Ausmaß der körperlichen Belastung

- Der Abstand zur Absturzkante

- Der Neigungswinkel und Rutschhemmung des Standplatzes

- Der Zustand der tiefer gelegenen Fläche, beispielsweise Schüttgüter, Beton, Wasser etc.

- Die Arbeitsumgebung und äußere Bedingungen, beispielsweise Sicht, Wetter etc.


Abzuleitende Schutzmaßnahmen werden dann in der folgenden Prioritätsabfolge getroffen. Dabei gilt stets, dass bauliche und technische Maßnahmen in Ihrer Priorität vor organisatorische und individuelle Maßnahmen zu stellen sind.

- Sicherung von potentiellen Abstürzen

- Sollten Absturzsicherungen nicht verwendet werden können, so müssen andere Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise Auffangvorrichtungen installiert werden

- Lassen sich Absturzsicherungen oder Auffangvorrichtungen nicht installieren, sind persönliche Schutzausrüsten gegen Absturz zu verwenden. Die Beschäftigten müssen in die Benutzung dieser PSAgA eingewiesen und in Rettungsmaßnahmen und Erster Hilfe unterwiesen sein. Entsprechende Rettungsgeräte und Ausrüstungen sind vorzuhalten.

Da es beim Verlegen von Dachplatten dazu kommen kann, dass einzelne Dachplatten beim Verlegen herabfallen können, müssen darüber hinaus auch folgende Kriterien berücksichtigt werden:

- der Höhenunterschied

- die physische Beschaffenheit der Dachplatten

- Witterungseinflüsse, beispielsweise Wind

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt auf ihrer Internetseite ein vollständige Liste der Vorschriften zur Verfügung. Sie finden diese unter http://www.bgbau-medien.de

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