Energieeinsparverordnung - EnEV

Gebäude fressen unnötig Energie, wenn Sie schlecht oder gar nicht gedämmt sind. Mit einer Sanierung der Gebäudehaut - durch den Einsatz von Sandwichpaneele - können Sie dem entgegen wirken und Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Investieren Sie in die Zukunft und profitieren Sie von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie plus den Einsparungen der Nebenkosten.

Für Privat, Hauseigentümer, Unternehmen oder Kommunen gilt bei Neubauten und Sanierungen die Energieeinsparverordnung - EnEV, welche hier näher beschrieben wird. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Auszüge der EnEV, welche sich auf den Einsatz von Sandwichplatten beziehen. Weiter möchten wir Sie über die BMWi Kampagne "Deutschland macht's effizient" informieren, die Fördermöglichkeiten für geplante Baumaßnahmen bereithält.

Zweck und Anwendungsbereich der EnEV

Zweck der Energieeinsparverordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.

Neben den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden.

EnEV Geltungsbereich

Geltungsbereich in Bezug auf den Einsatz von Sandwichelementen

Die Energieeinsparverordnung gilt:

  1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden
    1. sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen,
    2. sind Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen,
    3. sind kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche,
    4. sind Baudenkmäler nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten,
    5. sind beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden,
    6. sind gekühlte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nutzung direkt oder durch Raumverbund gekühlt werden,

Ausnahmen

  1. Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden,
  2. Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen,
  3. Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren,
  4. Wohngebäude, die
    a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder
    b) für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und
  5. sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.

EnEV Anforderungen an Wohngebäude

Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude

Tabelle 1 - EnEV Anforderungen an Wohngebäude

Bauteile/Systeme Eigenschaft Referenzwert (Maßeinheit)
Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen), Geschossdecke gegen Außenluft Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m2K)
Außenwand gegen Erdreich,
Bodenplatte, Wände und Decken
zu unbeheizten Räumen
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m2K)
Dach, oberste Geschossdecke,
Wände zu Abseiten
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m2K)

EnEv Anforderungen an Nichtwohngebäude

Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und der Wärmedurchgangskoeffizienten für zu errichtende Nichtwohngebäude

Tabelle 2 -EnEv Anforderungen an Nichtwohngebäude

Bauteile/Systeme Eigenschaft Referenzwert (Maßeinheit)  
    Raum-Soll-
temperaturen im Heizfall
19 °C
Raum-Soll-
temperaturen im Heizfall
von 12 bis < 19 °C
Außenwand
(einschließlich
Einbauten, wie
Rollladenkästen),
Geschossdecke
gegen Außenluft
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m2K) U = 0,35 W/(m2K)
Vorhangfassade Wärmedurchgangskoeffizient U = 1,4 W/(m2K) U = 1,9 W/(m2K)
Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m2K) U = 0,35 W/(m2K)
Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m2K) U = 0,35 W/(m2K)
Lichtbänder Wärmedurchgangskoeffizient UW = 2,4 W/(m2K) UW = 2,4 W/(m2K)

EnEV Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude

Außenwände

Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 3 einzuhalten. Dies ist auch auf Außenwände anzuwenden, die in der Weise erneuert werden, dass bei einer bestehenden Wand:

  1. auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden oder
  2. der Außenputz erneuert wird.

Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume

Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen einschließlich Dachgauben, die gegen die Außenluft abgrenzen, sowie Decken und Wände, die gegen unbeheizte Dachräume abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen einzuhalten. Soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass

  1. eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
  2. eine Abdichtung, die flächig (zum Beispiel mit geschlossenen Nähten und Stößen) das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzt wird (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen),
  3. bei Wänden zum unbeheizten Dachraum (einschließlich Abseitenwänden) auf der kalten Seite Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden oder Dämmschichten eingebaut werden oder
  4. bei Decken zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken) auf der kalten Seite Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden oder Dämmschichten eingebaut werden.

Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume

Soweit bei beheizten Räumen Wände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, oder Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen einzuhalten. Dies ist auch anzuwenden, soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass

  1. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert werden,
  2. Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden oder
  3. Deckenbekleidungen auf der Kaltseite angebracht werden.

Vorhangfassaden

Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Vorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion entspricht, in der Weise erneuert werden, dass das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird, sind die Anforderungen nach Tabelle 3 einzuhalten.

Tabelle 3 - EnEV Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude

Bauteil Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen
19 °C
Zonen von Nicht-
wohngebäuden mit
Innentemperaturen von
12 bis < 19 °C
Außenwände 0,24 W/(m2·K) 0,35 W/(m2·K)
Vorhangfassaden 1,5 W/(m2·K) 1,9 W/(m2·K)
Dachflächen einschließlich Dachgauben, Wände gegen unbeheizten Dachraum (einschließlich Abseitenwänden), oberste Geschossdecken 0,24 W/(m2·K) 0,35 W/(m2·K)
Dachflächen mit
Abdichtung
0,20 W/(m2·K) 0,35 W/(m2·K)
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie
Decken nach unten
gegen Erdreich oder unbeheizte Räume
0,30 W/(m2·K) keine Anforderungen
Fußbodenaufbauten 0,50 W/(m2·K) keine Anforderungen
Decken nach unten an Außenluft 0,24 W/(m2·K) 0,35 W/(m2·K)

Fördermöglichkeiten- Deutschland macht’s effizient

Bis zu 100.000 Euro geliehen, bis zu 27.500 Euro geschenkt: Energieeffizient sanieren

Im Mai 2016 startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Informationsoffensive „Deutschland macht’s effizient“. Die Kampagne informiert, sensibilisiert und motiviert zum Mitmachen, weil die Botschaft, dass Energieeffizienz nicht Verzicht bedeutet, sondern in vielen Bereichen einen Mehrwert schafft, bei den Zielgruppen noch stärker verankert werden muss.

Verschiedene Förderprodukte dienen der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Sie tragen dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.

Unter dem Motto „Deutschland macht’s effizient“ wird gezeigt: Wer sich energieeffizient verhält, spart Kosten und kann von vielfältigen staatlichen Beratungsangeboten und Förderprogrammen profitieren.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken

Eine energieeffiziente Sanierung lohnt sich gleich mehrfach
Wer energieeffizient sanieren will, kann von den KfW-Darlehen und -Zuschüssen profitieren. Maßnahmen für eine verbesserte Wärmedämmung lassen zudem im Vergleich zu den bisherigen Heiz- und Stromkosten auf lange Sicht die Ausgaben schrumpfen. So lohnt sich der Umbau für Eigentümer, Unternehmen und Kommuunen auch in dieser Hinsicht.

Weitere InformationenDeutschland macht' effizient

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de
https://www.deutschland-machts-effizient.de

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