Gebäude fressen unnötig Energie, wenn Sie schlecht oder gar nicht gedämmt sind. Mit einer Sanierung der Gebäudehaut - durch den Einsatz von Sandwichpaneele - können Sie dem entgegen wirken und Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Investieren Sie in die Zukunft und profitieren Sie von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie plus den Einsparungen der Nebenkosten.
Für Privat, Hauseigentümer, Unternehmen oder Kommunen gilt bei Neubauten und Sanierungen die Energieeinsparverordnung - EnEV, welche hier näher beschrieben wird. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Auszüge der EnEV, welche sich auf den Einsatz von Sandwichplatten beziehen. Weiter möchten wir Sie über die BMWi Kampagne "Deutschland macht's effizient" informieren, die Fördermöglichkeiten für geplante Baumaßnahmen bereithält.
Zweck der Energieeinsparverordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
Neben den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden.
Die Energieeinsparverordnung gilt:
Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude
Tabelle 1 - EnEV Anforderungen an Wohngebäude
Bauteile/Systeme | Eigenschaft | Referenzwert (Maßeinheit) |
Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen), Geschossdecke gegen Außenluft | Wärmedurchgangskoeffizient | U = 0,28 W/(m2⋅K) |
Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen |
Wärmedurchgangskoeffizient | U = 0,35 W/(m2⋅K) |
Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten |
Wärmedurchgangskoeffizient | U = 0,20 W/(m2⋅K) |
Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und der Wärmedurchgangskoeffizienten für zu errichtende Nichtwohngebäude
Tabelle 2 -EnEv Anforderungen an Nichtwohngebäude
Bauteile/Systeme | Eigenschaft | Referenzwert (Maßeinheit) | |
Raum-Soll- temperaturen im Heizfall ≥ 19 °C |
Raum-Soll- temperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 °C |
||
Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen), Geschossdecke gegen Außenluft |
Wärmedurchgangskoeffizient | U = 0,28 W/(m2⋅K) | U = 0,35 W/(m2⋅K) |
Vorhangfassade | Wärmedurchgangskoeffizient | U = 1,4 W/(m2⋅K) | U = 1,9 W/(m2⋅K) |
Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen | Wärmedurchgangskoeffizient | U = 0,35 W/(m2⋅K) | U = 0,35 W/(m2⋅K) |
Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten | Wärmedurchgangskoeffizient | U = 0,20 W/(m2⋅K) | U = 0,35 W/(m2⋅K) |
Lichtbänder | Wärmedurchgangskoeffizient | UW = 2,4 W/(m2⋅K) | UW = 2,4 W/(m2⋅K) |
Außenwände
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 3 einzuhalten. Dies ist auch auf Außenwände anzuwenden, die in der Weise erneuert werden, dass bei einer bestehenden Wand:
Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen einschließlich Dachgauben, die gegen die Außenluft abgrenzen, sowie Decken und Wände, die gegen unbeheizte Dachräume abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen einzuhalten. Soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume
Soweit bei beheizten Räumen Wände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, oder Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen einzuhalten. Dies ist auch anzuwenden, soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass
Vorhangfassaden
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Vorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion entspricht, in der Weise erneuert werden, dass das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird, sind die Anforderungen nach Tabelle 3 einzuhalten.
Tabelle 3 - EnEV Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude
Bauteil | Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen ≥ 19 °C |
Zonen von Nicht- wohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis < 19 °C |
Außenwände | 0,24 W/(m2·K) | 0,35 W/(m2·K) |
Vorhangfassaden | 1,5 W/(m2·K) | 1,9 W/(m2·K) |
Dachflächen einschließlich Dachgauben, Wände gegen unbeheizten Dachraum (einschließlich Abseitenwänden), oberste Geschossdecken | 0,24 W/(m2·K) | 0,35 W/(m2·K) |
Dachflächen mit Abdichtung |
0,20 W/(m2·K) | 0,35 W/(m2·K) |
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich oder unbeheizte Räume |
0,30 W/(m2·K) | keine Anforderungen |
Fußbodenaufbauten | 0,50 W/(m2·K) | keine Anforderungen |
Decken nach unten an Außenluft | 0,24 W/(m2·K) | 0,35 W/(m2·K) |
Bis zu 100.000 Euro geliehen, bis zu 27.500 Euro geschenkt: Energieeffizient sanieren
Im Mai 2016 startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Informationsoffensive „Deutschland macht’s effizient“. Die Kampagne informiert, sensibilisiert und motiviert zum Mitmachen, weil die Botschaft, dass Energieeffizienz nicht Verzicht bedeutet, sondern in vielen Bereichen einen Mehrwert schafft, bei den Zielgruppen noch stärker verankert werden muss.
Verschiedene Förderprodukte dienen der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Sie tragen dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Unter dem Motto „Deutschland macht’s effizient“ wird gezeigt: Wer sich energieeffizient verhält, spart Kosten und kann von vielfältigen staatlichen Beratungsangeboten und Förderprogrammen profitieren.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Eine energieeffiziente Sanierung lohnt sich gleich mehrfach
Wer energieeffizient sanieren will, kann von den KfW-Darlehen und -Zuschüssen profitieren. Maßnahmen für eine verbesserte Wärmedämmung lassen zudem im Vergleich zu den bisherigen Heiz- und Stromkosten auf lange Sicht die Ausgaben schrumpfen. So lohnt sich der Umbau für Eigentümer, Unternehmen und Kommuunen auch in dieser Hinsicht.
Weitere InformationenDeutschland macht' effizient
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